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Impfzentrum

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Impfzentrum

Organisation im Impfzentrum

Wie ist ein Impfzentrum aufgebaut?

Für die Bürger besteht das Impfzentrum aus einer sogenannten „Impfstraße“, die in vier aufeinanderfolgenden Bereiche gegliedert ist.

  1. Anmeldung / Aufnahme: Überprüfung der Identität, Daten-/Patientendokumentation
  2. Aufklärungsbereich: ärztliches Impfgespräch zur Aufklärung über Risiken und mögliche Nebenwirkungen
  3. Impfbereich: Hier wird in Einzelkabinen die Impfung durchgeführt.
  4. Beobachtungsbereich: Die geimpften Personen können sich hier unter Aufsicht von medizinischem Fachpersonal bis zum Verlassen des Impfzentrums aufhalten. Sanitätspersonal steht hier jederzeit bereit.

Um die gebotenen Abstände einzuhalten, bestehen zwischen den Bereichen großzügige Wartezonen mit Sanitäranlagen.

 Alle für die Impfung notwendigen Dokumente können Sie dieser Seite entnehmen: Übersicht Dowloads

Dazu gehören Aufklärungsbögen, Anamnesebögen und Informationen in leichter Sprache zu allen zugelassenen Impfstoffen.

 

Kann ich ohne einen Termin zu haben ins Impfzentrum kommen?
Ja.

Kann ich mich auch für das Impfzentrum Rotenburg anmelden, wenn ich nicht im Kreis Hersfeld-Rotenburg wohne? 
Ja, Bürger*innen aus ganz Hessen können das Impfzentrum in Rotenburg aufsuchen.

Was muss ich zum Impftermin mitbringen?

  • Personalausweis
  • Arbeitgeberbescheinigung, wenn Sie im Gesundheits- oder Pflegedienst arbeiten
  • Impfpass
  • Krankenversicherungskarte
  • Terminbestätigung, die Sie per Post oder Mail erhalten haben
  • ggf. Einwilligungsbogen und Aufklärungsmerkblatt (diese finden Sie hier) - Bitte beachten Sie, dass es unterschiedliche Bögen für mRNA-basierte Impfstoffe (z.B. Biontech/Pfizer) und Vektor-basierte Impfstoffe (z.B. AstraZeneca) gibt.

In Ausnahmefällen können Ärzte im Impfzentrum einen neuen Impfpass ausstellen, den der Hausarzt dann mit dem alten Pass zusammenführen sollte. Medizinische Fragen zur Impftauglichkeit sind vorab mit den behandelnden Ärzten zu klären.

Was mache ich, wenn mein Personalausweis abgelaufen ist?
Landrat Dr. Michael Koch und Harald Preßmann, der Sprecher aller Bürgermeister im Kreis, weisen darauf hin, dass die Impflinge auch mit abgelaufenem Ausweis zum Impfen kommen können. Sie sagen: „Die Seniorinnen und Senioren brauchen sich keine Sorgen zu machen, dass sie aufgrund eines abgelaufenen Ausweises nicht geimpft werden.“ Im Hinblick darauf, dass Termine bei den Einwohnermeldeämtern und Fotografen aufgrund der Corona-Pandemie zurzeit nicht oder nur mit langen Wartezeiten möglich sind, werden auch abgelaufene Ausweise akzeptiert. 

Muss ich mich vorbereiten für die Impfung (keine Nahrung vorher zu mir nehmen, keinen Alkohol trinken)?
Essen und Trinken vor der Impfung ist kein Problem. Allerdings sollte man 24 Stunden vor der Impfung keinen Alkohol trinken. Trinken Sie auch  in den ersten Tagen nach einer Impfung möglichst keinen Alkohol. Oder Sie belassen es einfach bei einem Glas Wein oder Bier. Denn der Körper kann nach einer Impfung schlechter Antikörper bilden, wenn er damit beschäftigt ist, den Alkohol abzubauen. (Quelle: BARMER)

Wieviel Zeit muss ich einplanen und wie lange sollte ich nach der Impfung zur Beobachtungen noch im Zentrum bleiben?
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann in ca. 15 Minuten die „Impfstraße“ (Anmeldung, Impfaufklärung, Impfdokumentation) durchlaufen haben. Allerdings sollte mit einer gewissen Wartezeit gerechnet werden. Zudem soll man sich nach der Impfung noch eine kurze Zeit (15 bis 30 Minuten)  in dem Zentrum aufhalten, falls Reaktionen (bei z.B. Allergien) erfolgen. Wenn alles nach Plan läuft, dauert die gesamte Prozedur rund eine Stunde.

Muss ich zwischen den beiden Impfungen etwas beachten?
Der Körper hat schon mit der Impfung zu tun. Deswegen sollte man ihn nicht übermäßig zusätzlich belasten. Wegen der etwa an der Impfstelle auftretenden muskelkaterartigen Beschwerden würde es sich ohnehin anbieten, auf das vielleicht geplante Volleyballturnier zu verzichten. Prinzipiell gilt:„Laufen ja, Marathon nein; Radfahren ja, Tour de France nein“. Natürlich kommt es auch immer darauf an, wie gewohnt die sportliche Betätigung für den Einzelnen ist. Jedenfalls sollte man sich körperlich nur soweit belasten, dass man sich dabei noch unterhalten kann und deutlich unter seiner Leistungsgrenze bleibt. Diese Einschränkung wird für etwa eine Woche empfohlen bzw. so lange, wie eine Impfreaktion besteht. Sportmedizinische Untersuchungen haben gezeigt, dass sowohl für trainierte Sportler als auch untrainierte Personen eine mäßige sportliche Belastung keinen Einfluss auf die Antikörperbildung hat. Extreme sportliche Anstrengung kann demgegenüber zu einer verminderten Immunantwort führen. (Quelle: Deutsches Grünes Kreuz) Im übrigen gelten natürlich für sportliche Aktivitäten die jeweiligen Einschränkungen aus den Coronaverordnungen.

Wer kümmert sich, falls unerwartete Nebenwirkungen/gesundheitliche Probleme auftreten?
Die Menschen, die bereit sind, sich impfen zu lassen, können sich darauf verlassen, dass sie bestmöglich begleitet werden. Wie bei jeder anderen Impfung auch ist zunächst der Hausarzt erster Ansprechpartner, falls im Nachgang einer Impfung gesundheitliche Probleme auftreten sollten. Grundsätzlich sollten in diesem Fall Bürgerinnen und Bürger etwaige Nebenwirkungen auch beim Paul-Ehrlich-Institut (PEI) als oberster Bundesbehörde, dem örtlichen Gesundheitsamt oder online melden.

Wer arbeitet in den Impfzentren?
Neben Ärzten dürfen auch medizinische Fachangestellte sowie "geschultes, medizinisches Personal" die Impfung vornehmen, vor allem dieses Fachpersonal fehlt vielerorts noch. Für den Betrieb der Impfzentren schätzt das Land den Personalbedarf auf rund 5.000 Personen. Die Landesärztekammer rekrutiert Mitglieder, die im Ruhestand oder aus anderen Gründen nicht berufstätig sind. Auch Organisationen wie das Rote Kreuz sollen helfen. Im Frankfurter Impfzentrum sollen beispielsweise insgesamt 250 Mitarbeiter für einen reibungslosen Ablauf sorgen. (Quelle: hessenschau)

COVID-19

Impfzentrum Hersfeld-Rotenburg

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