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Impfung

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Wann werde ich geimpft?

Wann werde ich geimpft?

Wer wird wann geimpft?
Die Impfung der Bevölkerung erfolgt schrittweise in priorisierten Gruppen entsprechend der Empfehlungen der Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI). Sie ist freiwillig. Jede Bürgerin und jeder Bürger, der die Corona-Schutzimpfung kostenfrei erhalten möchte, soll auch geimpft werden.

Wer legt die prioritären Gruppen fest und wer sind diese?
Die Einteilung der priorisierten Bevölkerungsgruppe legen Bund und Länder gemeinsam fest. Die Einteilung beruht auf den Empfehlungen, die die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut (RKI), die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und der Deutsche Ethikrat in einem Positionspapier zur Priorisierung der COVID-19-Impfstoffe in den ersten Monaten der Knappheit vorgelegt haben. Prioritär zu impfen sind demnach diejenigen, die bei einer Erkrankung an COVID-19 das höchste Risiko für Tod und schwere Erkrankung haben. Insofern erfolgt eine Priorisierung nach Alter und Vulnerabilität. Außerdem werden demnach diejenigen prioritär geimpft, die an COVID-19 Erkrankte versorgen und sich dabei selbst einem erhöhten Risiko aussetzen.

Wer wird zuerst geimpft, wer gehört zu welcher Prioritätsgruppe?
Schutzimpfung mit höchster Priorität

Personen der Prioritätsgruppe 1.  Zur Gruppe mit höchster Priorität gehören laut Impfverordnung Menschen über 80 Jahren, Pflegebedürftige sowie diejenigen, die sie stationär und ambulant pflegen und betreuen, sowie Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind. Das gilt insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosol-generierende Tätigkeiten durchgeführt werden, wie es heißt. Aufgelistet sind auch Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin.

Wer gehört zur Personengruppe 2?
Schutzimpfung mit hoher Priorität

In Stufe 2 (Schutzimpfung mit hoher Priorität) fallen Menschen über 70 Jahre, Menschen mit Trisomie 21, Demenz oder einer geistigen Behinderung sowie Patienten nach Organtransplantation. Ebenso gehört dazu eine enge Kontaktperson von Pflegebedürftigen und Schwangeren. Darüber hinaus fallen in diese Gruppe Menschen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen. Ebenso eingruppiert sind laut Verordnung Menschen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind. Dazu gehören demnach insbesondere Ärzte und Personal mit regelmäßigem unmittelbaren Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren. Aufgelistet sind auch Polizei- und Ordnungskräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung öffentlicher Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
Mitarbeiter im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur gehören ebenso in Gruppe 2 wie Personen, die etwa in Obdachlosenheimen oder Asylbewerberunterkünften untergebracht oder tätig sind.

Wer gehört zu der Personengruppe 3?
Schutzimpfung mit erhöhter Priorität

In Gruppe 3 hat die Bundesregierung Menschen einsortiert, die eine erhöhte Priorität haben. Dazu gehören alle, die 60 Jahre oder älter sind, sowie chronisch Kranke. Darunter fallen Menschen mit Adipositas (Body-Mass-Index über 30), mit chronischer Nierenerkrankung, mit chronischer Lebererkrankung, mit Immundefizienz oder HIV-Infektion und mit Diabetes mellitus. Auch Menschen mit Herzinsuffizienz, Arrhythmie, einem Vorhofflimmern, einer koronaren Herzkrankheit oder arterieller Hypertension, mit zerebrovaskulären Erkrankungen oder Apoplex, mit Krebserkrankungen, mit COPD oder Asthma bronchiale und mit Autoimmunerkrankungen oder rheumatischen Erkrankungen sind aufgelistet.

Was ist mit Kontaktpersonen von Impfberechtigten?
Zu Pflegende und schwangere Personen können zwei Kontaktpersonen bestimmen, die aufgrund des notwendigen Kontakes zu ihnen impfberechtigt sind. Dazu steht das folgende Formular zur Verfügung:

 Bescheinigung Kontaktperson

Kann mein Arbeitgeber mich als Impfberechtigten identifizieren?
Wenn Sie aufgrund Ihrer Berufsgruppe zu den impfberechtigten Personen zählen, so sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen hierüber eine Bestätigung ausfüllen. Dazu steht das folgende Formular zur Verfügung:

 Bescheinigung impfberechtigte Berufsgruppe

Wie werden die prioritären Gruppen erreicht?
Bürgerinnen und Bürger, die zu einer priorisiert zu impfenden Bevölkerungsgruppe zählen, werden – sobald ausreichend zugelassene Impfstoffe verfügbar sind – über die Möglichkeit und Terminierung der Impfung zeitnah informiert. Immobile Bürgerinnen und Bürger – beispielsweise Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen – sollen über mobile Impfteams erreicht werden (siehe dazu separater Punkt „Mobile Impfteams“).

An welche Hotline kann ich mich  wenden?
0611 505 92 888 oder 116 117 ab dem 12. Januar 2021.

Können Familienangehörige oder Personen des Vertrauens die Anmeldung erledigen?
Ja.

Kann ich auch mit meinem Partner gemeinsam einen Termin vereinbaren?
Seit ein paar Tagen können Paare die neue Funktion der Paar-Termin-Buchung nutzen und so mit einem Anruf bei der Hotline bzw. innerhalb eines Anmeldevorgangs im Online-Portal zugleich zwei Termine für sich und ihren Partner buchen. Mit der neuen Funktion ist es dann möglich, dass ein Paar in einem Buchungsvorgang zwei Impftermine in einem Zeitraum von 30 Minuten erhält, also bspw. eine Person um 08:00 Uhr, die andere um 08:30 Uhr. Sollten aufgrund hoher Nachfragen nicht mehr zwei Termine in einem Zeitfenster von 30 Minuten verfügbar sein, werden alternativ zwei Termine in einem zeitlich breiteren Zeitfenster angeboten. Sollte dieser Terminvorschlag nicht angenommen werden, werden Paartermine an späteren Tagen angeboten. (Quelle: hessen.de)

COVID-19

Impfzentrum Hersfeld-Rotenburg

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